So wird die fiktive Abrechnung zu 100 % real im Schadensfall

„Fiktive Abrechnung“ nach unverschuldetem Unfall (= Haftpflichtschaden)? Sie wollen es als Geschädigter verständlicherweise so konkret wie möglich wissen. Abgerechnet wird nach dem Unfall konkret oder fiktiv: Falls Sie keine Reparatur auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners durchführen lassen wollen, können Sie den Schaden auszahlen lassen. Hier lesen Sie alles, was Sie wissen müssen. Mit Unfallexpert24 setzen Sie auf unabhängige Sachverständigenexpertise, um alle Optionen inkl. fiktiver Abrechnung zu prüfen.

Definition: Fiktive Abrechnung (Kfz-Versicherungsregulierung)

Wer sich bei der Schadensregulierung gegen die Reparatur entscheidet (= konkrete Abrechnung), kann sich den Unfallschaden von der Versicherung des Unfallverursachers auszahlen lassen. Jeder Geschädigte kann die Option der fiktiven Abrechnung auf Nettoreparaturkostenbasis eines Schadensgutachtens oder Kostenvoranschlags bei Bagatellschaden prüfen. Die finanzielle Vorteilhaftigkeit dieser Abrechnung ist im einzelnen Fall zu bewerten.

60-Sekunden-Update für Ihre Ansprüche:

Das Wichtigste in aller Kürze zur fiktiven Abrechnung

Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung: Das antwortet Unfallexpert24!

Das antwortet Autogutachter24

Viele Kürzungen der Autoversicherer bei Verbringungskosten sowie Reparaturkosten haben bei fiktiver Abrechnung keinen Bestand. Wehren Sie sich mit einem Fachanwalt aus dem Netzwerk Ihres selbst gewählten Kfz-Sachverständigen. Hier sofort Kontakt für professionelle Schadensabwicklung aufnehmen!

Wenn keine gegenteiligen Policen im Vertrag enthalten sind, ist eine fiktive Schadensabrechnung auch mit der Kaskoversicherung möglich (z. B. bei einem leichten Hagelschaden). Beachten Sie, dass sich in der Vollkasko ggf. die Schadenfreiheitsklasse verschlechtert und die Versicherung selber einen Kfz Gutachter beauftragt.

Die Antwort hängt von der Schadenhöhe fest, die ein neutraler Experte festlegen sollte. Oberhalb der Bagatellgrenze (Reparaturkosten > 750 Euro) ist ein Gutachten die beste Grundlage für die fiktive Abrechnung. Ein Kostenvoranschlag kommt nur bei nachweislichem Bagatellschaden in Betracht.

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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die fiktive Abrechnung

Die in der Definition angesprochenen Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Schadenverursachers leiten sich aus § 249 BGB ab. Sie sind als Unfallgeschädigter bei klarer Schuldfrage so zu stellen, als wäre das Schadensereignis gar nicht eingetreten. Kann das Fahrzeug nach einem Unfall nicht benutzt werden und liegen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vor, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung fordern.

Der Unfallwagen muss also in einer erheblichen Weise beschädigt sein und Geschädigte dürfen nicht verletzt sein: Dann wäre keine Nutzungsmöglichkeit gegeben. Der Nutzungswille leitet sich aus dem üblichen Fahrzeuggebrauch ab. Ein vorhandenes Zweitfahrzeug wird anderweitig gebraucht.

Autogutachter24 cb-no-thumbnail Fiktive Abrechnung

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Gut zu wissen:

Reparaturrechnung: Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung

Bei der konkreten Abrechnung gibt es einen Reparaturnachweis bzw. eine Reparaturrechnung der ggf. markengebundenen Werkstatt, die die gegnerische Versicherung begleichen wird. Sie erhalten eine Zahlung für eine Nutzungsausfallentschädigung und den unfallbedingten Minderwert: Unfallwagen sind weniger wert, trotz fachmännischer Reparatur auf Gutachtenbasis!

Bei der fiktiver Abrechnung erhalten Sie anstelle der Fachwerkstatt die im Gutachten veranschlagten Reparaturkosten. Hinzu kommen weitere Schadenersatzansprüche, die Sie weiter unten mit einer Liste konkretisieren können. Sie können über diesen Geldbetrag frei verfügen und das Auto ggf. selbst reparieren. Wollen Sie die fiktive Abrechnung nutzen, sollten Sie dies mit Ihrem Gutachter besprechen. Er wird die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung entsprechend instruieren.

Konkretes Beispiel für die fiktive Abrechnung:

Sie haben nach dem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ein unabhängiges Schadengutachten von Unfallexpert24 erstellen lassen. Die darin für Ihren Golf kalkulierten Netto-Reparaturkosten von 4.000 Euro werden bei fiktiver Abrechnung auf Ihr Konto überwiesen. Hinzu kommt die im Gutachten berechnete Wertminderung in Höhe von 450 Euro. Die Nutzungsausfalltabelle sieht für einen Golf 35 Euro pro Tag in Fahrzeuggruppe C vor. Ist im Gutachten eine Reparaturdauer von 5 Tagen angesetzt, kommen nochmal 175 Euro hinzu.

In diesem beispielhaften Fall sind bei der Schadensabrechnung 4.625 Euro einforderbar. 

Weitere Posten wird der Gutachter je nach Konstellation berücksichtigen. Je neuer das Fahrzeug ist (< 3 Jahre), desto ungerechtfertigter sind im Regelfall Versicherungskürzungen bei fiktiver Abrechnung: Wehren Sie sich! Mit dem Kfz-Sachverständigenbüro von Unfallexpert24 ist ein leistungsstarkes Netzwerk an Ihrer Seite. Gut zu wissen: Folgende Voraussetzungen sind für den Anspruch auf fiktive Abrechnung zu erfüllen: – Der Schaden muss nicht zwangsläufig repariert werden: Der Unfallwagen ist verkehrssicher. – Der Unfallwagen gehört Ihnen (kein Leasing, kein Mietwagen/Ersatzfahrzeug, keine Finanzierung). – Es ist offenbar mehr als ein Bagatellschaden? 

Dann ist ein neutrales Schadengutachten als Basis für die fiktive Abrechnung unverzichtbar (es wird keine Reparaturbestätigung bzw. Rechnung einer Werkstatt geben). – Sie wollen den Wagen mindestens 6 Monate weiternutzen. Grundsatzfrage: Was kommt auf die Abrechnung? Welche Schadensposten kann ich bei der fiktiven Abrechnung geltend machen? Diese Liste zeigt es Ihnen auf einen Blick (im Schadensfall wird Sie Ihr Gutachter immer persönlich beraten): – Reparaturkosten (netto) gemäß erstelltem Schadengutachten (bei Fahrzeugen > 3 Jahren sind Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt ersatzfähig). 

Nur ein unabhängiger Gutachter prüft Ihre Ansprüche in puncto Stundensätze umfassend.

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Grundsatzfrage:

Was sind Vorteile/ Nachteile der fiktiven Abrechnung?

Sie sollten sich im konkreten Schadensfall grundsätzlich immer individuell beraten lassen. Das Alter des Fahrzeugs und die Schadenshöhe entscheiden über die Wirtschaftlichkeit einer fiktiven Abrechnung. Je neuer ein Fahrzeug und je höher die Schadenssumme ist, desto eher sollten Sie die fiktive Abrechnung kritisch hinterfragen.

Von Vorteil ist bei dieser Abrechnung für ein älteres Fahrzeug, dass Sie frei über das Geld verfügen können. Eine Wertminderung fällt nicht mehr stark ins Gewicht, bei einem neuen Fahrzeug aber sehr. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie als Geschädigter flexibel sind: Sie können den Schaden auch selber reparieren (lassen).

Ein Altschaden kann ein Zukunftsproblem werden!

Ein bedenkenswerter Nachteil bei nicht konkreter Abrechnung ist, dass ein Folgeschaden an derselben Stelle ohne vorhandenen Reparaturnachweis zu großen Regulierungsproblemen führen wird. Die Versicherung wird bei einem Altschaden an derselben Stelle argumentieren, dass gar kein neuer Schaden entstanden sei …

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ACHTUNG! Häufige Kürzungen/ Abzüge bei der fiktiven Abrechnung

In der Regulierungspraxis ist es leider gang und gäbe, dass Kfz-Versicherer besonders bei der fiktiven Abrechnung munter kürzen: Häufig aber ohne rechtlichen Bestand, wenn Sie sich als Geschädigter wehren.

Pauschaler Verweis auf Schadenminderungspflicht ist unzulässig

Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre, sind Kürzungsversuche bei Reparaturkosten und Minderwert wahrscheinlich. Oft verweisen Haftpflichtversicherer bei fiktiver Abrechnung auf die Schadensminderungspflicht: Das ist aber letztlich unzulässig, wenn bei der konkreten Abrechnung dieselben Kosten entstanden wären. Alleine dieser Maßstab ist entscheidend! Ein von der Versicherung hinzugezogener Prüfbericht ist KEIN Freifahrtschein für Kürzungen bei fiktiver Abrechnung.

 

Wie sind Kürzungsversuche bei fiktiver Abrechnung rechtlich einzuordnen?

  • Nutzungsausfall: Kann laut zahlreichen Gerichtsurteilen fiktiv abgerechnet werden, wenn die Reparaturdauer entsprechend im Gutachten festgelegt ist (vergl. vor allem das BGH Urteil von 2003 mit dem Aktenzeichen VI ZR 361/02)

 

  • UPE-Aufschläge: Fiktive Abrechnung von UPE-Aufschlägen ist möglich, wenn diese Kosten ortsüblich sind. Die regionale Rechtsprechung ist zu beachten. Die Schadenminderungspflicht greift im Regelfall nicht.

 

  •  Stundenverrechnungssätze: Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren können Reparaturkosten einer Markenwerkstatt fiktiv abgerechnet werden.

 

  • Verbringungskosten sind bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig, wenn sie der Gutachter als erforderlich ansieht.

 

  •  Wertminderung kann Teil der fiktiven Abrechnung sein: Ist das Auto älter als 5 Jahre, können Abzüge um eine Fahrzeuggruppe gerechtfertigt sein.

Die fiktive Abrechnung & angefallene Mehrwertsteuer: neues BGH Urteil

Umsatzsteuer wurde seit 2002 nur noch bei der fiktiven Abrechnung erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (z. B. für gekaufte Ersatzteile). Nun aber besagt eine BGH Entscheidung aus dem Jahr 2022 (Az. VI ZR 7/21), dass keine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung in diesem Bereich möglich sei: Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht mehr erstattet.

Unterschiede bei fiktiver Abrechnung mit Vollkasko/ Teilkasko Versicherung?

Grundsätzlich können Sie auch für einen Kaskoschaden die fiktive Abrechnung nutzen, wenn es sich um Ihr eigenes Fahrzeug (kein Leasing) handelt. Anders als bei einem Haftpflichtschaden übt Ihre Versicherung aber ihr Weisungsrecht aus. Falls notwendig, wird sie ein Gutachten zur fiktiven Abrechnung erstellen lassen, sodass Ihnen stärker die Hände gebunden sind.

Durch Interessenskonflikte und fehlende Unabhängigkeit des Gutachters und der Werkstatt kann die Zahlung bei fiktiver Abrechnung geringer ausfallen. In den meisten Fällen wird sich die fiktive Abrechnung auf Reparaturkosten begrenzen, da eine Kaskoversicherung auch bei konkreter Abrechnung keinen Schadenersatz für eine Wertminderung leistet.

Fahrzeugschaden reparieren lassen und trotzdem fiktiv abrechnen?

Sie können den Schaden selber reparieren (lassen) mit dem Geld, das Ihnen die Versicherung bei der fiktiver Abrechnung gezahlt hat. Geschädigte müssen laut Urteilsspruch des OLG München (Az. 24 U 4397/20) Versicherungen keine Rechnung o.ä. bei fiktiver Abrechnung vorlegen.

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag nach Unfall?

Diese Frage können Sie als Unfallbeteiligter erst beantworten, wenn die Schadenhöhe feststeht bzw. ein Bagatellschaden ausgeschlossen werden kann. Je größer der Unfallschaden ist bzw. je wahrscheinlicher er über 750 Euro liegt, desto mehr spricht für ein Unfallgutachten als Königsweg für die Schadenregulierung. Falls Sie sich nicht sicher beim Schadensausmaß sind, sollten Sie definitiv einen erfahrenen Gutachter, nicht aber den gegnerischen Versicherungssachverständigen, auf den Unfallschaden schauen lassen.
Autogutachter24 kfz-gutachter-koeln Fiktive Abrechnung
Dokumentation des Unfallschadens durch einen Kfz-Sachverständigen

Szenarioanalyse: Fiktive Abrechnung bei ...

Totalschaden:

Sie erhalten bei der Unfallregulierung auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert beziffert sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand. Zum Restwert darf der Unfallwagen verkauft werden.

Prüfen Sie mit Unfallexpert24, ob die 130 % Regel in Ihrem Fall greift. Nicht immer ist eine Wiederbeschaffung ist einzige Regulierungslösung! Ein Totalschaden kann eventuell repariert werden, wenn Sie das verunfallte Auto mindestens 6 Monate weiternutzen. Auch die fiktive Abrechnung für die Eigenreparatur kommt in Betracht, wobei Versicherungen aber Nachweise verlangen.

Leasingfahrzeug:

Der Leasinggeber hat als Eigentümer alle Entscheidungen zu treffen, nicht der Leasingnehmer. Eine fiktive Abrechnung ist unwahrscheinlich, da der Leasingrückläufer irgendwann möglichst schadenfrei (= gewinnbringend!) veräußert werden soll.

Leihwagen/Dienstwagen:

Auch hier ist der Besitzer am Zug, nicht der Fahrer. Da es sich meistens um Leasingfahrzeuge handelt, kommt eine fiktive Abrechnung eigentlich nicht in Betracht. Leasingrückläufer sollten in einem guten Zustand sein.

Verkauf des Unfallfahrzeugs::

Für diesen Fall ist bei fiktiver Abrechnung eine Haltefrist von 6 Monaten vorgesehen (vergl. BGH Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 220/07). Zur Herstellung der Verkehrssicherheit kann ein Teilreparatur notwendig sein. Neben der Schadensminderungspflicht greift auch das Bereicherungsverbot.

Fazit

Fazit zur fiktiven Abrechnung: Was Sie aus diesem Ratgeber mitnehmen

Die Rechtsgrundlage ist eindeutig: Sie verlassen diese Seite mit neuen Handlungsoptionen und schneller Hilfe nach einem Autounfall! Ohnehin hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Geschädigten bei fiktiver Abrechnung real gestärkt. Sie wissen jetzt, dass Sie sich den Unfallschaden bei der Abrechnung auszahlen lassen können.

Ob und wann sich die fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall lohnt, bedarf einer Einzelfallprüfung: Sie erkennen an diesem Thema exemplarisch, warum Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall sofort an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden sollten.

Mit Unfallexpert24 haben Sie vom TÜV zertifizierte Experten für schnelle Hilfe und 100 % unabhängige Gutachten gefunden. Abschleppdienst, Mietwagenservice für ein Ersatzfahrzeug und ein leistungsstarkes Netzwerk mit erfahrenen Rechtsanwälten sind die Basis für eine unkomplizierte Abrechnung in Ihrem finanziellen Sinn.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Unfallfotos für eine Ersteinschätzung. Sie können den Kfz Gutachter in Köln oder Dortmund kontaktieren:

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Ihr Ausgangscheck: Für Sie kommt die fiktive Abrechnung in Frage ...