23 bis 175 Euro Nutzungsausfallentschädigung stehen Ihnen je nach Fahrzeugklasse pro Tag nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu, wenn Ihr Auto für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzbar ist. Das wussten Sie gar nicht? Dann lohnt sich dieser Ratgeber zur Nutzungsausfallentschädigung umso mehr: Nicht selten geht es um mehrere hundert Euro, wie es auch das Beispiel zur Nutzungsausfallentschädigung aus der Überschrift verdeutlicht.
Ist ein Auto nach einem Unfall schadensbedingt nicht einsatzbereit, entstehen hierdurch Schadenersatzansprüche durch die fehlende Nutzbarkeit. Der PKW stellt einen geldwerten Vermögensbestandteil dar. In der Schadensregulierung herrscht Beweispflicht, Nutzungswille & -möglichkeit müssen gegeben sein. Fahrzeugalter, die Gruppe in der Eurotax-Schwacke-Tabelle und die Gutachterfeststellungen entscheiden über die Gesamthöhe der Nutzungsausfallentschädigung.
Das antwortet Autogutachter24
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wird Ihre Ansprüche beginnend mit dem Unfallzeitpunkt exakt beziffern. Der Anspruch auf eine Entschädigung für Nutzungsausfall greift ab dem Zeitpunkt, an dem der Unfallwagen nicht mehr fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist. Trotz Schadenminderungspflicht steht Geschädigten eine Überlegungsfrist zu.
Im konkreten Schadensfall geht die Dauer aus dem Sachverständigengutachten hervor. In der Regulierungspraxis sind es oft 7 bis 16 Tage. 2014 urteilte das OLG Celle (Az. 5 U 159/13), dass Geschädigte nach der Gutachtenerstellung bis zu 3 Tage Überlegungszeit nutzen dürfen.
Wenn weder Nutzungswille noch Nutzungsmöglichkeit aufgrund einer Verletzung vorliegen. Auch zahlt der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners keinen Nutzungsausfall, wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Mietwagen für die Reparaturdauer nutzen. Der Zweitwageneinwand greift nicht pauschal. Viele Gerichte sehen für Zweitfahrzeuge einen hypothetischen Nutzungswillen.
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Rechtsgrundlage für die Nutzungsausfallentschädigung
Die in der Definition angesprochenen Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Schadenverursachers leiten sich aus § 249 BGB ab. Sie sind als Unfallgeschädigter bei klarer Schuldfrage so zu stellen, als wäre das Schadensereignis gar nicht eingetreten. Kann das Fahrzeug nach einem Unfall nicht benutzt werden und liegen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vor, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung fordern.
Der Unfallwagen muss also in einer erheblichen Weise beschädigt sein und Geschädigte dürfen nicht verletzt sein: Dann wäre keine Nutzungsmöglichkeit gegeben. Der Nutzungswille leitet sich aus dem üblichen Fahrzeuggebrauch ab. Ein vorhandenes Zweitfahrzeug wird anderweitig gebraucht.
Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet? In der so genannten Eurotax-Schwacke Tabelle finden sich für die Berechnung 13 Fahrzeuggruppen mit Tagessätzen zwischen 23 Euro für Kleinstwagen und bis zu 175 Euro für gehobene Fahrzeuge. Diese Tabelle berücksichtigt ca. 40.000 Fahrzeugmodelle, sodass Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger die für Sie zutreffende Summe an Nutzungsausfall berechnen kann.
Beispiel für Nutzungsausfallentschädigung: Wir haben mal nachgerechnet
Angenommen, Sie fahren einen Audi A4 (3.0), der in Gruppe G mit einem Tagessatz von 59 Euro zu finden ist. Beträgt die reparaturbedingte Ausfallzeit laut Gutachten 9 Tage, ergibt sich für die Entschädigung eine Höhe von 531 Euro. Ordnen Sie Ihr Fahrzeug einer Gruppe zu, um Ihre Entschädigungsleistung während der Reparatur berechnen zu können.
Wie lange steht mir Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall zu? Die obige Beispielrechnung zeigt, dass die Gutachterangaben bzw. die tatsächliche Reparaturdauer maßgeblich sind. In vielen Fällen werden es 7 bis 9 Tage sein, bei einem Totalschaden je nach Auto auch deutlich länger. Durch die Schadenminderungspflicht darf die Regulierung aber nicht künstlich in die Länge gezogen werden.
Lautet die Gutachterdiagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“ und greift auch die 130 Prozent Sonderregel nicht mehr, steht Unfallgeschädigten für die Dauer der Wiederbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung zu (also bis ein Ersatzfahrzeug angeschafft ist). Die Wiederbeschaffungsdauer liegt in der Regulierungspraxis meistens zwischen 14 und 16 Tagen. In diese Dauer fließen auch bis zu 3 Tage Überlegenszeit mit ein. Das OLG Celle hat eine Klägerin in einem Totalschadenfall mit 26 Tagen Nutzungsausfall entschädigt.
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Mit einem Musterbrief können Sie der eintrittspflichtigen Kfz-Versicherung des Unfallverursachers mitteilen, dass und in welcher Höhe Sie Nutzungsausfall für den PKW fordern. Eine direkte Frist gibt es nicht nach einem Schaden, Sie sollten sich im eigenen Interesse aber nicht unnötig viel Zeit lassen. Schließlich wollen Sie eine zeitnahe Zahlung sicherstellen.
Sie brauchen sich um diese Frage und weitere Schadensposten keine Sorgen machen, wenn Sie den ganzheitlichen Regulierungsservice von Unfallexpert24 nutzen. Unsere Expertise und unabhängige Sachverständigentätigkeit sorgt dafür, dass ALLE Schadenersatzansprüche in voller Höhe auf Ihre Schadensabrechnung kommen.
Grundsätzlich steht Ihnen immer nur eine Schadenersatzleistung zu, also entweder ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie könnten Ihre Ansprüche bei der Schadenregulierung jedoch aufteilen und zunächst einen Mietwagen nehmen, für den Rest der Reparaturzeit dann Nutzungsausfall beantragen. Wir beraten Sie umfassend!
Sie schwanken noch zwischen einem Ersatzwagen und Nutzungsausfall nach dem unverschuldeten Unfallereignis? Ihnen stünde ein Ersatzfahrzeug aus derselben Fahrzeugklasse zu. Sie dürfen sich nicht verschlechtern. Aber die Schadenminderungspflicht verbietet es, einen flotten Sportwagen anstelle eines Kleinstwagens zu fahren.
Ja, auch in diesem Szenario können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung vom gegnerischen Versicherer einfordern. Meistens ist die Dauer durch Kfz-Versicherer aber auf die Anzahl an Tagen begrenzt, die eine Fachwerkstatt als Referenz brauchen würde. Beachten Sie zudem, dass es für den Reparaturnachweis strenge Anforderungen gibt. Fotos und Belege über Rechnungen sollten Sie parat haben, da ja keine Werkstattrechnung vorhanden ist.
Dieser Fall ist rechtlich sehr komplex, vor allem bei der Mischnutzung. Betroffene sollten sich anwaltliche Expertise ins Boot holen. Sicher ist, dass eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung durch die Versicherung nicht in Frage kommt. Wer für gewerblich genutzte Fahrzeuge Nutzungsausfall fordern will, muss den entgangenen Ertrag exakt beziffern sowie nachweisen können.
Für reine (!) Freizeitfahrzeuge wie Roller, Fahrräder, Quads oder Motorräder gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung. Für Motorräder gibt es allerdings eine eigene Tabelle für Nutzungsausfall mit Tagessätzen zwischen 10 und 65 Euro. Wer ein Motorrad wie ein Auto täglich für den Arbeitsweg nutzt, hat durchaus Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Es kommt immer auf das konkrete Nutzungsprofil im Einzelfall an.
Bei Wohnmobilen kann eine Ausfallentschädigung in Betracht kommen, wenn Sie bereits den Urlaub auf einem Campingplatz gebucht haben. Laut OLG Celle (Urteil mit Aktenzeichen 5 U 60/15) kann auch für einen Oldtimer Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. In einer ländlichen Umgebung können Geschädigte auf die ständige Nutzung eines solchen Fahrzeugs angewiesen sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk beraten.
Ist der Unfallwagen älter als 5 Jahre, kann laut Rechtsprechung eine Herabstufung um eine Fahrzeuggruppe in der Eurotax-Schwacke-Tabelle zulässig sein. Bei einem Alter von mehr als 10 Jahren können es auch zwei Gruppen weniger sein. Bei sehr alten Fahrzeugen kommt auch der Abzug bis auf die Vorhaltekosten in Betracht.
Nein, im Regelfall ist nicht mit einer Nutzungsausfallentschädigung zu rechnen, auch wenn der Wagen zur Reparatur in einer Werkstatt verbleiben muss. Hintergrund ist, dass ein Wildschaden von der Teilkaskoversicherung reguliert wird. Forderungen wie Wertminderung oder eine Zahlung für eine Nutzungsausfallentschädigung finden keine Berücksichtigung. Beherzigen Sie aber den Expertenrat, sich vor Ort als Regulierungsgrundlage eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen.
Die Beispielrechnung und die Summe der Entschädigung pro Tag von bis zu 175 Euro zeigen Ihnen, dass es schnell um viel Geld gehen kann. Verzichten Sie nicht darauf und maximieren Sie Ihre Ansprüche mit unabhängiger Sachverständigenexpertise, wie Unfallexpert24 sie bietet.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Unfallexpert24 steht für schnelle und komplizierte Unfallhilfe. 100 % neutrale Schadengutachten sind die Basis zur Durchsetzung aller Schadensposten. Mit einem Netzwerk an Rechtsanwälten, einem Abschleppdienst und Mietwagenservice ohne Vorkasse sind Sie für alle Regulierungsszenarien flexibel aufgestellt.
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Die Nutzungsausfallentschädigung bietet den Vorteil, dass Sie frei über dieses Geld verfügen können. Bei drohender Teilschuld sollten Sie Nutzungsausfall einem Mietwagen vorziehen, da eine Kostenbeteiligung drohen kann. Die Nutzungsausfallentschädigung würde nur um die Haftungsquote gekürzt.
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