Gutachter-Soforthilfe

Unfallgutachten Kosten - Wer zahlt?

Unfallgutachten und Kosten sind ein Thema für Sie, nachdem Sie einen unverschuldeten Autounfall hatten. Wobei die Kosten für ein Unfallgutachten bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden eigentlich KEIN direktes Thema für Sie sind: Oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro Reparaturkosten laut BGH müssen Sie als Geschädigter die Unfallgutachten Kosten nicht übernehmen, wohl aber der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers.

Ihr Fokus sollte daher klar auf der Beweissicherung und der Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens liegen, um alle Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Autoversicherung durchsetzen zu können. Genau darum soll es in diesem Ratgeber zu Unfallgutachten & Kosten gehen.

Kurzes 60-Sekunden-Update:

Das Wichtigste zum Unfallgutachten & Kosten

Häufige Fragen zu Unfallgutachten und Kosten:

Das antwortet Autogutachter24

Sobald die Bagatellschadensgrenze überschritten und die Schuldzuweisung klar ist, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Gutachtenkosten, bei Teilschuld anteilmäßig. Bei einem Bagatellschaden reicht ein Kostenvoranschlag. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für ein Gutachten.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, sobald es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Die Kosten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Ein Sachverständigengutachten der Gegenseite ist bei einem unfallbedingten Schaden finanziell nachteilig, der Gutachter kann frei gewählt werden.

Das ist in der Regulierungspraxis nur mit konkreten Gründen, nicht mit pauschalen Einwänden möglich. Ein Grund für eine Anfechtung sind nachweisbare Fehler, fehlende Plausibilität oder eine offensichtliche Parteilichkeit des Kfz-Sachverständigen.

Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Sie liegen oft zwischen 500 und 900 Euro. Honorarbefragungen und entsprechende Tabellen liefern Orientierung. Im Haftpflichtfall muss der Autoversicherer des Schadenverursachers die Kosten übernehmen.

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Rechtsgrundlage:

Wann zahlt die gegnerische Versicherung das Unfallgutachten?

Grundsätzlich sind Unfallgeschädigte aus Basis von § 249 BGB so zu stellen, als wäre das Schadensereignis gar nicht eingetreten. Schadenersatzansprüche sind im Haftpflichtschadenfall (Fremdverschulden) umfassend: Sie gehen mit Nutzungsausfall, alternativ einem Mietwagen und Schadenersatz für den erlittenen Minderwert weit über die eigentlichen Kosten der Reparatur hinaus. Sachverständigenkosten zählen auch zu den Ansprüchen im Schadensfall.

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Gut zu wissen:

Die Rechte von Geschädigten nach einem Unfall

Geschädigte müssen das Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen: Sie können den Schadenswert auf Unfallgutachtenbasis fiktiv abrechnen und auszahlen lassen. Das ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ohnehin so: Versicherer erstatten hier die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Erstellung eines Gutachtens erfordert nicht zwingend eine Reparatur des Fahrzeugs.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind die Kosten für ein Unfallgutachten Teil der Unfall- oder auch Prozesskosten (vergl. Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 357/13). Einzige Voraussetzung für die Übernahme der Gutachterkosten ist, dass die ebenfalls vom BGH gezogene Bagatellgrenze mit etwa 750 Euro überschritten ist.

Bei einem Haftpflichtschaden tritt die Kfz-Versicherung laut § 3 des Pflichtversicherungsgesetzes an die Stelle des Unfallverursachers: Sämtliche Schadenersatzansprüche sind an die Versicherung zu stellen. Geschädigte haben ausdrücklich das Recht, das gegnerischen (!) Schadensmanagement abzulehnen und selbst einen Unfallgutachter einzuschalten. Dadurch ist ein Höchstmaß an Objektivität bei der Schadensfeststellung gewährleistet.

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Grundsatzfrage:

Ab welcher Schadenhöhe Unfallgutachter beauftragen?

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro ist es definitiv der beste Regulierungsweg, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Aus dessen Angaben zu Kosten für die Werkstatt, Reparaturdauer, Reparaturweg, Ausfallzeit und Minderwert lassen sich alle legitimen Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Mit diesem Schadenswert ist die Grundsatzfrage konkret beantwortet.

Entgegen der Argumentation der Gegenseite reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung nur, wenn es sich nachweislich um einen Bagatellschaden handelt und die Höhe somit klar begrenzt ist. Nur ein Unfallgutachten ist vor Gericht beweissichernd. Im Zweifelsfall ist Begutachtung vorzuziehen, ein Kurzgutachten kann eine Alternative sein.

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Faktoren: Wie berechnet man die Kosten für ein Unfallgutachten?

Mit der Schuld am Verkehrsunfall steht auch die Kostenübernahme für ein Unfallgutachten fest. Sind Sie unschuldig am Verkehrsunfall und liegt eindeutig mehr als eine versicherungstechnische Bagatelle an Ihrem Fahrzeug vor, kann die Kostenübernahme als geklärt gelten.

Wer trägt die Gutachterkosten?

Sie brauchen sich insofern über die Kosten für ein Unfallgutachten bzw. den Sachverständigen keine Gedanken machen, zumal Sie dank Abtretungserklärung nicht in Vorkasse bei einem Schaden gehen müssen: Ihr Kfz-Sachverständiger im Großraum Köln wird die Unfallgutachten Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen. Die Rechtslage ist eindeutig.

Beispiel für die Kosten eines Unfallgutachtens

Die konkreten Kosten eines Unfallgutachtens hängen von der Schadenhöhe und der Honorartabelle des jeweiligen Kfz Gutachterbüros ab. Die regelmäßigen BVSK Honorarbefragungen liefern einen guten Überblick.

Bei einem festgestellten Schadensumfang von 5.000 Euro wird das Grundhonorar des Gutachters bei ca. 650 Euro liegen. Je nach Aufwand im konkreten Schadenfall können für Fahrtkosten, EDV-Abrufgebühren oder weitere Nebenkosten für Recherchen etc. zusätzliche Posten anfallen. Prinzipiell ist aber die festgestellte Schadenssumme entscheidend.

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag nach Unfall?

Diese Frage können Sie als Unfallbeteiligter erst beantworten, wenn die Schadenhöhe feststeht bzw. ein Bagatellschaden ausgeschlossen werden kann. Je größer der Unfallschaden ist bzw. je wahrscheinlicher er über 750 Euro liegt, desto mehr spricht für ein Unfallgutachten als Königsweg für die Schadenregulierung. Falls Sie sich nicht sicher beim Schadensausmaß sind, sollten Sie definitiv einen erfahrenen Gutachter, nicht aber den gegnerischen Versicherungssachverständigen, auf den Unfallschaden schauen lassen.
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Dokumentation des Unfallschadens durch einen Kfz-Sachverständigen

Achtung, Vorsicht im Kaskofall!

Bei Teil-/Vollkaskoversicherungen liegt die Grenze für die Erstellung eines Unfallgutachtens für Ihr Auto bei etwa 2.000 Euro in der Regel deutlich höher. Der Kaskoversicherer hat im Fall von Eigenverschulden ein Weisungsrecht. Anders als bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie ein Unfallgutachten nicht selbst erstellen lassen.

Auch im Kaskofall wird die Versicherung im Falle der Notwendigkeit ein Unfallgutachten erstellen lassen. Für ein eigenes erstelltes Unfallgutachten kann die Kaskoversicherung die Übernahme von Kosten verweigern.

Gibt es einen Unterschied zu einem Unfallgutachten und Schadengutachten?

Im Grunde zielen beide Begriffe im Rahmen der Schadensabwicklung auf dasselbe ab. Im Einzelfall ist das Leistungsspektrum des dahinterstehenden Kfz Gutachterbüros zu prüfen: Dort wird deutlich, ob ein Unfallgutachten und ein Schadensgutachten mit unterschiedlichen Leistungen und Inhalten beschrieben werden. Beide müssen das Kriterium der Objektivität erfüllen.

Option der unfallanalytischen Begutachtung jenseits des Unfallortes

Es könnte z. B. sein, dass ein Unfallgutachten analytische Rekonstruktionen zur Klärung der Schuld beinhaltet, während ein Schadengutachten nur den entstandenen Unfallschaden an sich fokussiert. Ist der Unfallhergang nicht eindeutig, kann die Arbeit des beauftragten Gutachters den entscheidenden Unterschied ausmachen. Bei Autogutachter24.com sind Sie in allen Fällen ganzheitlich und professionell beraten!

Kann man ein Unfallgutachten anfechten?

Ja, aber ein Gutachten für einen Schaden ist nur mit einem konkreten Einwand anfechtbar. Sie könnten z. B. ein Kaskogutachten anfechten, wenn es fehlerhaft ist bzw. starke Zweifel an der Qualifikation und Neutralität des Gutachters bestehen. Sie sollten ein Kaskogutachten ggf. prüfen lassen. In diesem Sinne ist ein so genanntes Parteigutachten sicherlich anfechtbar.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie im Rahmen der Schadenabwicklung eines fremdverschuldeten Unfalls sofort einer Nachbesichtigung durch die Versicherung zustimmen müssen. Das sollten Sie ohnehin nur mit der aktiven Unterstützung Ihres Kfz Gutachters in Köln tun! Mit zunehmender Expertise des Sachverständigen sinkt das Risiko für eine Anfechtung eines erstellten Gutachtens.

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Wir kümmern uns darum!
Fazit

Tipp als wichtiges Fazit für Ihre finanziellen Interessen als Unfallgeschädigter

Lassen Sie das Unfallgutachten bei einem Schaden von einem qualifizierten und vor allem unabhängigen Kfz Gutachter erstellen. Sie sind nicht an das Versicherungsmanagement der Gegenseite, geschweige denn offizielle Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA oder vereidigte Gutachter gebunden.

Sie sind als Geschädigter frei in Ihrer Wahl, glauben Sie nicht den ‚Feststellungen‘ des gegnerischen Versicherungsmanagements bei klarer Schuldzuweisung: Mit Autogutachter24 haben Sie für den Kfz-Schadensfall eine serviceorientierte Anlaufstelle im Großraum Köln bzw. ganz NRW gefunden, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

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Das sollten Sie zu Unfallgutachten & Kosten mit auf den Weg nehmen!

Sobald die Schuldfrage und somit Kostenübernahme geklärt sind, gibt es keinen Grund, auf ein neutrales Unfallgutachten zu verzichten. Sie legen damit eine aussagekräftige Basis, um Ihren Schaden vollständig vom eintrittspflichtigen Autoversicherer ersetzt zu bekommen.

Hier bei Autogutachter24.com sind Sie genau richtig, um bereits online professionelle Hilfe für ein belastbares Unfallgutachten nutzen zu können. Sie können den Schaden direkt online melden bzw. Kontakt aufnehmen.

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Die folgenden Vorteile sprechen klar für Autogutachter24 im Großraum Köln, Dortmund bzw. in NRW: