Gutachter-Soforthilfe
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Kostenvoranschlag: Merken Sie sich die Bagatellschadensgrenze!

Es ist völlig verständlich, dass Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall schnellstmöglich mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden erledigt haben wollen.
Mit einem Kostenvoranschlag werden Sie bei der anstehenden Schadensregulierung aber auf einen Großteil Ihrer Ansprüche verzichten, ohne es zu wollen. Also lassen Sie sich nicht entgehen, was Ihnen zusteht.

Ein Kostenvoranschlag als optimale Lösung kommt nur dann in Frage, wenn der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt.

Expertenmeinung

Warum ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht immer die ideale Lösung für Geschädigte ist!

Mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt für Ihr Auto würden Sie nur die Kosten für die Reparatur erstattet bekommen. Bei einem Totalschaden kommt ein Kostenvoranschlag nicht in Frage, da er weder den Restwert noch den erforderlichen Wiederbeschaffungswert beziffert.

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Versicherungen verweisen gerne auf den Kostenvoranschlag

Gutachterbüro mit Kfz Komplettservcie

Wir kümmern uns darum, dass Sie sich um nichts kümmern müssen! Denn guter Service lässt den Unfall schnell wieder vergessen.

Kfz-Gutachter in Köln & ganz NRW

Innerhalb von Köln sind wir in unter einer Stunde bei Ihnen. Unser Einsatzgebiet umfasst gesamt Nordrhein-Westfalen.

Vor-Ort Begutachtung durch Kfz-Gutachter

Wir kommen dahin, wo Sie uns brauchen. Ob zum Unfallort oder auf dem Parkplatz in Ihrer Mittagspause – Sie bestimmen, wie es Ihnen passt.

Kfz-Sachverständige mit TÜV-Zertifizierung

Qualität mit Prüfsiegel. Bei uns können Sie sich auf Expertise, Erfahrung und Qualität unserer Kfz Gutachter verlassen.

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Wer ist Schuld?

Wer trägt die Kosten für einen Kostenvoranschlag?

Sind Sie Verursacher oder Geschädigter? Wer die Kosten nach einem Verkehrsunfall übernimmt, hängt hauptsächlich von der Schuldfrage bzw. der Klarheit des Unfallhergangs ab. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers hat grundsätzlich die Kosten für den Kostenvoranschlag als Teil der Schadensersatzforderungen zu tragen. Denken Sie auch an die Nutzungsausfallentschädigung. Ein Gerichtsurteil vom Landgericht Hilden hat geurteilt (Aktenzeichen 7 S 107/09), dass die Kosten für den Kostenvoranschlag auch im Falle einer fiktiven Abrechnung von der Versicherung bei der Schadenabwicklung zu tragen sind.

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Gutachten statt Kostenvoranschlag

Machen Sie als Geschädigter von Ihrem Recht Gebrauch den gegnerischen Sachverständigen abzulehnen. Oft wird hier versucht auf Sie einzuwirken und Ihnen die Vorteile schmackhaft zu machen, am Ende wollen die Versicherer nur sparen. Der gegnerische Kfz Sachverständige wird immer mit einem Kostenvoranschlag zufrieden sein. Denn er weiß ganz genau, dass mit einem unabhängigen Gutachterbüro für Sie als Geschädigter wesentlich mehr in puncto Schadenersatzforderungen möglich ist.

Sie haben Fragen zum Thema Kostenvoranschlag, einem aktuellen Schadenfall oder sind sich unsicher, ob Ihr Schaden ein Fall für einen unabhängigen Kfz Gutachter ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über WhatsApp.