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Kostenvoranschlag: Merken Sie sich die Bagatellschadensgrenze!
Es ist völlig verständlich, dass Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall schnellstmöglich mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden erledigt haben wollen.
Mit einem Kostenvoranschlag werden Sie bei der anstehenden Schadensregulierung aber auf einen Großteil Ihrer Ansprüche verzichten, ohne es zu wollen. Also lassen Sie sich nicht entgehen, was Ihnen zusteht.
Ein Kostenvoranschlag als optimale Lösung kommt nur dann in Frage, wenn der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt.